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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

P3 Event Agentur

§ 1 Anwendungsbereich Geltung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für die P3 Event Agentur und den durchführenden Verein "P3 Trisports Team", Gaadnerstr. 79/1, 2371 Hinterbrühl (nachfolgend „Veranstalter“) durchgeführte Höllenstein Trail (nachfolgend „Veranstaltung“) und regeln das zwischen den TeilnehmerInnen der Veranstaltung und dem Veranstalter das zustande kommende Rechtsverhältnis.

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(2) Sämtliche Erklärungen der TeilnehmerInnen gegenüber dem Veranstalter sind an die P3 Event Agentur unter der in Abs. 1 genannten Adresse zu richten.

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(3) Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer des Höllenstein Trails .

 

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die sich beim Veranstalter ordnungsgemäß angemeldet haben. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, eine Teilnahme ohne Angaben von Gründen zu verweigern. Startberechtigt ist also prinzipiell jeder, der sämtliche von dem Veranstalter in der Veranstaltungsausschreibung für die jeweilige Veranstaltung festgelegten Voraussetzungen bzw. die Teilnahmebedingungen lt. AGBs erfüllt. Nicht startberechtigt sind Begleitpersonen, die sich Fahrrädern, Rollerskates oder sonstiger Gefährte bzw. Hilfsmittel bedienen.

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(2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Verdacht der Missachtung des Fair Plays, Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus der Wertung zu nehmen, zu disqualifizieren oder diese in einer Sonderwertung zu werten. Die Entscheidung darüber obliegt allein dem Veranstalter bzw. der Rennleitung.

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(3) Die persönliche Startnummer darf nicht verändert oder der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht werden. Die persönliche Startnummer ist an der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen.

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(4 ) Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersona ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen TeilnehmerInnen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss der betreffenden TeilnehmerInnen von der Veranstaltung und / oder einen Ausschluss der Teilnehmer und Teilnehmerinnen auszusprechen.

Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere die Veranstaltungsleitung vor Ort und die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitsgefährdenden Anzeichen zum Schutz der TeilnehmerInnen dieser auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

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(6) Der Veranstalter stellt den Teilnehmenden folgende Infrastruktur zur Verfügung: • Markierte Laufstrecken • Verpflegung (auf der Strecke und im Ziel) • Streckenkarte, GPX-Track Jede/r Läufer hat folgenden Utensilien mitzuführen, (siehe Bewerbs Info)     

 

(7) Nachdem die Veranstaltung in der Natur stattfindet empfiehlt der Veranstalter das Equipment den gegebenheiten anzupassen. 

 

(8) Nachdem diese Veranstaltung in teils unberührter Natur stattfindet, ist das deponieren von Abfällen in der freien Natur verboten. Auch sonst wird ein umweltgerechtes Verhalten vorausgesetzt. Bei gesundheitlichen Problemen oder bei Unfällen von anderen TeilnehmerInnen besteht die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten.  

 

§ 3 Anmeldung TeilnehmerInnenbeitrag Zahlungsbedingungen Rückerstattung

(1) Die Anmeldung ist online auf den Internetseiten des Veranstalters (www.Hoelenstein-Trail.at) bei der Firma Pentek möglich.  Anmeldungen per email werden nicht angenommen. Mit der Anmeldung akzeptiert die/der TeilnehmerIn bzw. die Erziehungsberechtigten die AGB für sich und falls ein Team angemeldet wird für das gesamte Team.

 

(2) Sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht ist und die organisatorischen Bedingungen dies zulassen, kann auch am Veranstaltungstag eine Anmeldung per Barzahlung erfolgen.

 

(3) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern und personalisierte Teilnehmerunterlagen sind nicht übertragbar.

 

(4) Bei nachträglichen Änderungen der Anmeldedaten wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 15€ erhoben.

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(5) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der TeilnehmerInnen) fest, das in der Ausschreibung der betreffenden Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.

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(6) Eine Rückerstattung des bereits entrichteten Teilnehmerbeitrags durch den Veranstalter kommt nur im Falle eines vollständigen, endgültigen Ausfalls der Veranstaltung in Betracht. Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder terminlich verlegt werden, so besteht seitens der TeilnehmerInnen kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages und sonstiger Kosten. Dies gilt auch insbesondere für wetterbedingte Absagen/Verlegungen.

 

§ 4 Haftungsausschluss

(1) Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte der Veranstalter jedoch aufgrund höherer Gewalt oder entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der

Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den TeilnehmerInnen, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.

 

(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit einer/eines Teilnehmerin/Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

 

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der TeilnehmerInnen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt der/dem TeilnehmerIn, ihren/seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Unfälle, Verletzungen oder Schäden an einer Person oder Sache, die durch andere TeilnehmerInnen oder außen stehende Dritte verursacht werden, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

 

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von den TeilnehmerInnen verwahrten Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

 

(5) Mit der Anmeldung werden die Wettkampfbestimmungen und Organisationsvorschriften sowie eventuelle Änderungen anerkannt.

 

§ 5 Datenerhebung und Verwertung

(1) Personenbezogene Daten sind Daten, die dazu genutzt werden können, die Identität der TeilnehmerInnen festzustellen. Darunter fallen Informationen wie z.B. der richtige Name der/des Teilnehmerin/Teilnehmers, ihre/seine Anschrift oder das Geburtsdatum.

 

(2) Die bei Anmeldung von den TeilnehmerInnen angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung herangenommen. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt die/der TeilnehmerIn in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

 

(3) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der TeilnehmerInnen in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung auch für Presseveröffentlichungen, PR und Werbezwecke verbreitet und veröffentlicht werden.

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(4) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten für organisatorische Zwecke, insbesondere der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen auf den Internetseiten des Veranstalters weitergegeben. Mit der Anmeldung willigen die TeilnehmerInnen in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

 

(5) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein oder Teamname , Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) der TeilnehmerInnen zur Darstellung von Starter und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigen die TeilnehmerInnen eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

 

(6) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten, personenbezogenen Daten werden für interne Marktforschungszwecke des Veranstalters verwendet. Mit der Anmeldung willigen die TeilnehmerInnen in die Speicherung und Verwendung der Daten zu diesem Zweck ein.

 

(7) Die TeilnehmerInnen erhalten alle veranstaltungsrelevanten Informationen per Email Newsletter. Mit der Anmeldung willigen die TeilnehmerInnen in eine Speicherung und Verwertung der Email- Adresse zu diesem Zweck ein. Dies beinhaltet auch Informationen seitens der Veranstaltungspartner. Alle TeilnehmerInnen können die Veranstaltungs Newsletter und Partnerinformationen jederzeit abbestellen.

§6 Zeitnahme, regelwidriges Verhalten

(1) Die Pentek Zeitnehmung erfolgt beim Höllenstein Trail

 

(2) Wenn zur Teilnahme an der Veranstaltung ein Zeitnahme durch die Firma Pentek Timing Chip ausgegeben wird, dann wurde dieser vor der Ausgabe an die TeilnehmerInnen auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.

 

(3) Die persönliche Startnummer ist an der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen. Wird die Startnummer von den TeilnehmerInnen vergessen, verloren oder nicht getragen besteht kein Recht auf Teilnahme. Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so werden die TeilnehmerInnen disqualifiziert.

 

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsteile sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame oder durchführbare Bestimmung anzuführen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.

 

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist

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(3) Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften soweit zulässig Kaltenleutgeben. entgegenstehen, ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.

 

(4) Änderungen vorbehalten.

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